Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) MAVIS e.U. Stand: 26. April 2025

MAVIS e.U.

Weinbergstraße 15
A-4553 Schlierbach
Telefon: +43 670 19 355 09
Allgemein: info@mavis.one

Firmensitz: Schlierbach
Firmenbuchnummer: 554736p
Firmenbuchgericht: Steyr

UID: ATU76700223

Bankverbindung:
MAVIS e.U.
Raiffeisenbank Region Kirchdorf
IBAN: AT09 3438 0000 0244 5807
BIC: RZOOAT2L380

www.ris.bka.gv.at

Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich.

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen MAVIS e.U., Weinbergstraße 15, 4553 Schlierbach, Österreich (nachfolgend „MAVIS“) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer) betreffend den Verkauf, Umbau und die Übergabe von MAVIS Adventure Vans, Modulen, Basissystemen und Zubehör (nachfolgend zusammengefasst „Produkt“).

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, MAVIS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

Verbraucher können sich auf zwingende gesetzliche Schutzvorschriften ihres Wohnsitzstaates berufen. Vertragssprache ist Deutsch.

2. Vertragsschluss

Angebote von MAVIS sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Leistungserbringung zustande. Kostenvoranschläge erfolgen ohne Gewähr.

Ein Vertrag wird verbindlich, sobald der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Angebotslegung eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises leistet. Erfolgt keine Zahlung, erlischt das Angebot.

Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungen erfolgen per Vorkasse, PayPal oder Banküberweisung. Skonti werden nicht automatisch gewährt.

  • Erste Teilzahlung (50 %) innerhalb von 14 Tagen nach Angebotslegung
  • Zweite Teilzahlung (50 %) vor Übergabe des Produkts

Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.

Bei Zahlungsverzug:

  • Verzugszinsen von 9 % pro Jahr
  • Mahngebühren
  • Möglicher Vertragsrücktritt durch MAVIS
  • Entfall von Rabatten und Abschlägen

Rechnungen gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich widersprochen wird.

Preisänderungen:

  • Erhöhung durch Hersteller: Kunde kann innerhalb von 7 Werktagen ab Mitteilung zurücktreten.
  • Erhöhung wesentlicher Herstellkosten: MAVIS informiert schriftlich, Kunde kann innerhalb von 7 Tagen zurücktreten.

4. Lieferung, Abholung und Gefahrübergang

Die Übergabe erfolgt am Sitz von MAVIS oder an einem autorisierten Partnerstandort. Ein Versand findet nicht statt.

Abholung innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über Fertigstellung. Gefahrübergang mit Inbesitznahme.

Bei Abholverzug:

  • Standgebühren oder Lagerkosten ab dem 15. Tag
  • Vertragsrücktritt nach weiterer Nachfrist von 14 Tagen möglich

Die Abnahme des Produkts gilt als erfolgt, sobald der Kunde das Produkt in Besitz nimmt oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert.

5. Eigentumsvorbehalt

Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MAVIS.

Veräußerung oder Verpfändung ohne schriftliche Zustimmung unzulässig. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Kunde die Kaufpreisforderung an MAVIS ab.

Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) sind MAVIS unverzüglich mitzuteilen.

6. Rückgabe

Rückgaben erfolgen ausschließlich nach Absprache und am Firmensitz oder bei einem autorisierten Partner. Rücksendekosten und Risiko trägt der Kunde.

Vom Umtausch ausgeschlossen sind individuell gefertigte Produkte.

7. Gewährleistung und Garantie

  • Gesetzliche Gewährleistungsfrist: 2 Jahre ab Übergabe
  • Keine darüber hinausgehende Garantie im Rechtssinn

Von der Gewährleistung ausgeschlossen:

  • Unsachgemäße Behandlung
  • Eigenmächtige Modifikationen
  • Natürliche Abnutzung
  • Unfall- oder Einwirkungsschäden

Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

MAVIS gewährt 1 Jahr Garantie auf Konstruktions- und Arbeitsmängel (Nachbesserung oder Ersatz).

8. Haftung

  • Uneingeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • Haftung bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Kardinalpflichtverletzung, begrenzt auf den vertragstypischen Schaden
  • Ausschluss mittelbarer Schäden und entgangenen Gewinns
  • Unberührt bleiben Haftung für Leben, Körper, Gesundheit und nach Produkthaftungsgesetz

9. Produkthaftung

Gesetzliche Haftung für Schäden durch fehlerhafte Produkte bleibt uneingeschränkt bestehen.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet und ausschließlich zur Vertragserfüllung und Kommunikation genutzt. Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung auf der Website.

11. Nachbestellungen, Nachrüstung und Projektänderungen

Nachbestellungen und Nachrüstungen sind nach technischer Möglichkeit jederzeit möglich. Rückgaben nur nach individueller Absprache.

Demonstrations- oder Mustermodule (Vorführprodukte) können vergünstigt verkauft werden.

Änderungswünsche sind frühzeitig mitzuteilen. MAVIS kann bei technischen Unmöglichkeiten Änderungen ablehnen.

12. Vertragsrücktritt durch den Kunden

Bei Vertragsrücktritt nach geleisteter Anzahlung:

  • Ersatz aller entstandenen Leistungen
  • Pauschale Entschädigung von 15 % des Auftragswerts möglich
  • Nach angemessener Nachfrist kann MAVIS vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

13. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt das Produkt sauber und leer zum vereinbarten Zeitpunkt bereit.

Der Kunde sorgt für technische Voraussetzungen und Kompatibilität. MAVIS trifft keine Prüf- oder Warnpflicht.

Zusatzaufwendungen durch unzureichende Vorbereitung werden dem Kunden gesondert berechnet.

14. Internationale Kunden

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaats bleiben unberührt.

Transporte, Zollformalitäten und Zusatzkosten außerhalb Österreichs obliegen dem Kunden.

15. Partner und Drittwerkstätten

MAVIS darf Leistungen durch qualifizierte Partner ausführen lassen.

Haftung für Partner:

  • Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt
  • Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von Kardinalpflichten

16. Abtretung und Sicherungsrechte

Forderungen gegen MAVIS dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Produkte ist ebenfalls zustimmungspflichtig.

17. Salvatorische Klausel

Werden einzelne Bestimmungen des vorliegenden Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten durchführbare und wirksame Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen entsprechen ebenfalls für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.